Themenseite zum Corona-Virus (COVID-19-Pandemie)
Auswirkungen auf bestehende und neu abzuschließende Verträge („Höhere Gewalt“)
Wenn aus einem Vertragsverhältnis, welches vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie abgeschlossen wurde, auf Grund der aktuellen Einschränkungen, insbesondere den Allgemeinverfügungen/Verordnungen der Länder, behördlichen Anordnungen, Lieferengpässen, Ausfall von Nachunternehmern sowie Quarantäne oder sonstigen Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeitern, Leistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden können, könnte auch ohne eine entsprechende vertragliche Regelung ein Fall „Höherer Gewalt“ vorliegen. Hierdurch könnten Leistungspflichten entfallen bzw. ausgesetzt werden, Vertragstermine verschoben und ggf. Kündigungsrechte ausgeübt werden. Es ist jedoch stets der Einzelfall zu betrachten.
Bei neu abzuschließenden Verträgen ist zu überlegen, ob man sich bei späteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie noch auf „Höhere Gewalt“ berufen kann, auch wenn die Intensität und die konkrete Dauer der zukünftigen Einschränkungen derzeit nicht absehbar sind. Man sollte daher überlegen, nunmehr eine „Corona“-Klausel aufzunehmen, um sich hinsichtlich der weiteren Auswirkungen abzusichern und nicht in Verzugs- und Schadensersatzverpflichtungen hineinzulaufen.
Gerne beraten wir Sie bei der konkreten Ausgestaltung einer Regelung für Ihre Verträge.